A. Grundsätzliches
1. Was ist die Sammlung Emil Bührle?
Die Sammlung reicht von mittelalterlichen Skulpturen über niederländische und italienische Alte Meister bis zu Werken der Klassischen Moderne. Der Schwerpunkt der Sammlung liegt bei der Malerei der Impressionisten und Postimpressionisten. Die Privatsammlung von Emil Bührle umfasste bei seinem Tod 633 Werke. Nach seinem Tod gründeten seine Erben 1960 eine Stiftung und brachten einen Teil dieser Werke darin unter. Dieser Teil ist Eigentum der Stiftung und umfasst heute 205 Werke, die sich seit 2021 als Dauerleihgabe im Kunsthaus befinden. Die Werke sind keine Schenkung an das Kunsthaus. Die übrigen Werke verblieben 1960 im Privatbesitz und wurden später teilweise verkauft.
2. Wem gehört die Sammlung – und wer zeigt sie?
Die Sammlung Emil Bührle gehört der Stiftung Sammlung E. G. Bührle, einer privaten gemeinnützigen Stiftung. Gezeigt wird sie im Kunsthaus Zürich auf Grundlage eines Dauerleihvertrags von 2022 zwischen der Stiftung und der Zürcher Kunstgesellschaft, Trägerin des Kunsthaus Zürich. Dieser Dauerleihvertrag ist öffentlich. Der Subventionsvertrag von 2022 mit der Stadt Zürich legt ergänzende Verpflichtungen zur Provenienzforschung und Kontextualisierung fest. Auch dieser Vertrag ist öffentlich. Im Mai 2025 wurden zusätzlich neue Leitlinien mit der Stiftung Sammlung E. G. Bührle über die Zusammenarbeit vereinbart. Die Medienmitteilung inkl. der Leitlinien finden Sie hier.
3. Sind immer alle Werke der Dauerleihgabe zu sehen?
Nein, das Kunsthaus muss gemäss Vertrag die Dauerleihgabe grundsätzlich als Einheit im Chipperfield-Gebäude zeigen und zeigt stets eine repräsentative Auswahl und Anzahl von Werken der Dauerleihgabe (Dauerleihvertrag Art. 5.a). Von Oktober 2021 bis September 2022 wurden rund 160 Werke gezeigt, von Oktober 2022 bis September 2025 rund 115 Werke. Gemäss den 2025 verabschiedeten Leitlinien verpflichtet sich das Kunsthaus, jeweils mindestens die Hälfte der 205 Werke zu zeigen. Ab 20. März 2026 gibt es eine neue Zwischenpräsentation, in der alle Werke aus der Dauerleihgabe gezeigt werden. Einzige Ausnahme bilden die Werke, die zurzeit an andere Museen ausgeliehen sind oder für die die Bührle-Stiftung eine Einigung mit den Rechtsnachfolgenden der früheren Eigentümer:innen sucht. Diese Werke werden durch eine Leerstelle an der Wand und ein Platzhalter-Schild in der Ausstellung sichtbar sein.
4. Was regelt der Dauerleihvertrag?
Der Vertrag legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Präsentation der Sammlung im Kunsthaus fest, insbesondere Laufzeit, wissenschaftliche Zusammenarbeit, Provenienzforschung und Versicherung der Werke. Der Vertrag gilt bis Ende 2034 und verlängert sich automatisch jeweils um fünf Jahre, wenn keine der Parteien kündigt. Eine Kündigung ist erstmals auf Ende 2034 möglich mit einer Frist bis Ende 2031. (Link zu den Verträgen)
5. Hat die kürzlich erfolgte Statutenänderung der Stiftung Auswirkungen auf die Dauerleihgabe?
Nein. Die Änderung wurde nach der Genehmigung durch die Stiftungsbehörde kommuniziert und betrifft weder den Dauerleihvertrag von 2022 noch die im Mai 2025 veröffentlichten Leitlinien für die Präsentation der Sammlung. Die Stadt Zürich hat Ende 2025 Beschwerde gegen die Verfügung der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsicht (BVS) eingelegt, welche eine Änderung des Stiftungszwecks der Stiftung Sammlung E. G. Bührle genehmigt hatte. Die Stadt fordert eine rechtliche Überprüfung, da sie im neuen Zweck nicht mehr erwähnt wird.
6. Was bedeutet die Statutenänderung konkret?
Die Stiftung hat öffentlich mitgeteilt, dass sie mit der Statutenänderung klarstellen wollte, dass sie die Sammlung auch ausserhalb der Stadt Zürich einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen kann.
7. Wie positioniert sich das Kunsthaus grundsätzlich zur Sammlung Bührle?
Das Präsidium der Zürcher Kunstgesellschaft erachtet es als ein Privileg, die Werke der Sammlung Bührle im Kunsthaus zeigen zu können. Es zeigt die Sammlung und erforscht und kontextualisiert sie laufend – dies ist auch im Subventionsvertrag mit der Stadt Zürich festgehalten.
B. Provenienzforschung & Verantwortung
8. Was versteht man unter Provenienzforschung?
Provenienzforschung untersucht die Herkunft eines Kunstwerks seit seiner Entstehung bis heute – wer hat wann und unter welchen Umständen das Kunstwerk erworben. Die Forschung konzentriert sich wie in vielen Museen national und international insbesondere auf die Frage, ob Werke während der Zeit des Nationalsozialismus unrechtmässig entzogen, veräussert oder unter Zwang verkauft wurden sowie auf Werke mit kolonialem Kontext und mögliche Beschlagnahmungen aus der sowjetischen Besatzungszone/DDR.
9. Nach welchen Grundsätzen arbeitet das Kunsthaus Zürich?
Das Kunsthaus erforscht die Provenienzen der Sammlungsbestände systematisch, ergebnisoffen und nach internationalen Forschungsstandards und publiziert sie schrittweise in der Sammlung Online. Die Prinzipien sind festgelegt in einer 2023 öffentlich publizierten Provenienzstrategie des Kunsthauses. Damit einher geht – im Einklang mit dem Subventionsvertrag mit der Stadt Zürich – auch die Überprüfung der Werke der dem Kunsthaus anvertrauten Dauerleihgaben. Die Provenienzforschung erfolgt auf der Grundlage der Ethischen Richtlinien für Museen des internationalen Museumsrats (ICOM) und gemäss den Washingtoner Prinzipien (1998) und der Terezín-Erklärung (2009). Sie verpflichten zur Aufklärung von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern und zur Suche nach «fairen und gerechten Lösungen» mit den Eigentümer:innen, bzw. deren Rechtsnachfolgenden.
Die Entscheidungsfindung darüber kann jeweils ausschliesslich die Eigentümerin treffen. Bei der Sammlung des Kunsthauses obliegt diese gemäss der Provenienzstrategie dem Vorstand der Zürcher Kunstgesellschaft. Die Entscheidung über «faire und gerechte Lösungen» obliegt somit bei Werken der Sammlung Emil Bührle der Stiftung Sammlung E. G. Bührle, der Eigentümerin der Werke. Die ZKG ist in diesem Fall nur Leihnehmerin.
Washingtoner Erklärung (1998)
Die Washingtoner Erklärung bildet die Grundlage für die Erforschung und den Umgang mit NS-Raubgut. Sie wurde als rechtlich nicht bindende Erklärung von 44 Staaten, darunter auch der Schweiz und den USA, verabschiedet. «Rechtlich nicht bindend» bedeutet, dass es sich nicht um unmittelbar anwendbares Recht handelt und aus der Erklärung selbst keine einklagbaren Ansprüche abgeleitet werden können; vielmehr begründet sie eine politische und moralische Selbstverpflichtung der unterzeichnenden Staaten sowie ihrer Institutionen.
Ziel der Erklärung ist es insbesondere, NS-Raubkunst zu identifizieren und die Provenienz betroffener Kulturgüter aufzuarbeiten. Bei strittigen Eigentumsfragen sollen alternative Lösungsmechanismen – etwa spezialisierte Kommissionen – geschaffen werden, um «faire und gerechte Lösungen» zwischen den Nachkommen der ehemaligen Eigentümer:innen und den heutigen Besitzer:innen zu ermöglichen.
Auch in den USA entfalten die Washingtoner Prinzipien vor allem im aussergerichtlichen Bereich Wirkung, namentlich in der Provenienzforschung sowie bei Restitutionsverhandlungen. Gerichte wenden sie hingegen nicht als verbindliches Recht an, sondern entscheiden auf Grundlage des anwendbaren US-Rechts.
Die zum 25-jährigen Bestehen der Washingtoner Richtlinien verabschiedeten und von der Schweiz unterzeichneten Best Practices for the Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art (2024) bieten eine aktualisierte Grundlage für den Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut.
Erklärung von Terezín (2009)
Die Erklärung von Terezín erweiterte die Definition von Raubkunst in der Washingtoner Erklärung. Mit dieser Erklärung sollen auch Kulturgüter, die aufgrund der NS-Verfolgung unter Druck verkauft wurden, einer Regelung unterstehen.
Ethische Richtlinien für Museen von ICOM (2004)
Die Ethischen Richtlinien für Museen des internationalen Museumsrats (ICOM) beinhalten die Berufsethik für Museen, auf die in den ICOM-Statuten Bezug genommen wird. Sie spiegeln Prinzipien wider, die in der internationalen Museumswelt allgemein anerkannt sind. In Hinblick auf die Provenienz und die Sorgfaltspflicht muss vor einem Erwerb jede Anstrengung unternommen werden, um sicherzustellen, dass die zum Kauf, zur Leihe, zum Tausch, als Geschenk bzw. als Legat angebotenen Objekte oder Exemplare nicht gesetzeswidrig in ihrem Ursprungsland erlangt oder aus ihm bzw. aus einem dritten Land (einschliesslich dem des Museums) ausgeführt wurden, in dem sie möglicherweise in legalem Besitz waren. In dieser Hinsicht muss mit aller gebotenen Sorgfalt versucht werden, die vollständige Provenienz des betreffenden Objekts zu ermitteln, und zwar von seiner Entdeckung oder Herstellung an.
10. Wie sieht die Provenienzstrategie des Kunsthauses konkret aus?
Die 2023 verabschiedete Strategie des Kunsthauses setzt auf einen historisch-kritischen, differenzierten Ansatz, der sowohl wissenschaftliche Präzision als auch Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit gewährleistet. Sie umfasst die konsequente Überprüfung von Neuzugängen und Leihgaben, einen transparenten und lösungsorientierten Umgang mit Verkäufen ausserhalb des NS-Machtbereichs sowie ein proaktives Vorgehen bei Verdacht auf NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut und nach Klärung spezifischer Sachverhalte ein dezidiertes Vorgehen.
11. Wer führt die Provenienzforschung durch?
Die Provenienzforschung wird durch die Provenienzabteilung des Kunsthauses durchgeführt. Dr. Joachim Sieber ist der Leiter der Provenienzforschung im Kunsthaus. Die Provenienzabteilung verantwortet sowohl die Erforschung der hauseigenen Sammlung in erster Linie und der Dauerleihgaben in zweiter Linie. Die Forschungsberichte werden durch ein Peer Review unabhängig geprüft und die Beurteilung der Fälle wird ab 2026 von einer unabhängigen Expertenkommission (Beirat Provenienzforschung) begleitet, die das Kunsthaus auch zu fachlichen Fragen berät.
2023 mandatierte die Stadt Zürich, der Kanton Zürich und die Zürcher Kunstgesellschaft den Historiker Raphael Gross damit, die bestehende Provenienzforschung der Stiftung Sammlung E. G. Bührle zu den Werken zu überprüfen. Als Folge davon wurde die Provenienzforschung an den Werken der Sammlung Emil Bührle seitens Kunsthaus sistiert.
Das Kunsthaus nimmt die Forschung zur Sammlung der Stiftung E. G. Bührle nach der Genehmigung der Stadt Zürich vom Februar 2026 zur Finanzierung des Forschungsprojekts, das auf fünf Jahre angelegt ist, per sofort wieder auf.
Die ZKG plant ein fünfjähriges Forschungsprojekt zur Provenienz der Werke der Sammlung der Stiftung Sammlung E. G. Bührle. Dieses Vorhaben wird nach den hohen Standards der ZKG für die Provenienzforschung durchgeführt. Die ZKG wird sämtliche Werke systematisch sichten, kategorisieren und je nach Bedarf die Provenienzforschung dazu vertiefen. Deren Ergebnisse in Form von Forschungsberichten werden anhand des von der ZKG entwickelten Prüfschemas kategorisiert. Darüber hinaus wird die ZKG in Zusammenarbeit mit dem Kunsthistorischen Institut der Universität Zürich und dem dortigen Schwerpunkt Provenienzforschung (Institutsleitung Prof. Dr. Bärbel Küster, Lecturer-Research Dr. des. Mattes Lammert) erweiterte Grundlagenforschung zur Geschichte der Sammlung E. G. Bührle im lokalen, nationalen und internationalen Kontext ausbauen. Dafür werden zwei Doktoratsstellen zu aktuellen Forschungsfragen zur Kunstmarkt-, Institutions- und Sammlungsgeschichte in der Schweiz finanziert.
Zur Qualitätssicherung der Provenienzforschung und deren Bewertung sieht die ZKG mehrere Massnahmen vor:
Zusammenarbeit mit dem Kunsthistorischen Institut der Universität Zürich
Dies ermöglicht eine fundierte Grundlagenforschung sowie einen kontinuierlichen fachlichen Austausch zu Forschungsstandards und Methodik. Durch diese wissenschaftliche Kooperation wird die lokale Expertise langfristig erweitert und verankert.
Peer Review
Begutachtung der Provenienzforschung des Kunsthauses durch externe Fachpersonen (Peer Review): Die Forschungsberichte des Kunsthauses werden gemäss wissenschaftlichen Standards überprüft.
Expertenkommission
Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission (als wissenschaftlicher Beirat): Diese soll die ZKG in fachlich-ethischen Fragen beraten, die Methodik sowie die vorgeschlagene Auswahl der Fachpersonen für die externe Begutachtung prüfen und die Forschungsergebnisse unabhängig bewerten.
12. Wer sind die Mitglieder der unabhängigen Expertenkommission?
Die unabhängige Expertenkommission besteht aus drei Mitgliedern aus den Fachgebieten Provenienzforschung, Geschichte und Rechtswissenschaft. Sie werden vom Vorstand der ZKG ernannt.
- Prof. Dr. Christina Späti, Professorin für Zeitgeschichte Universität Freiburg, Forschungsschwerpunkte: Holocaust und seine Nachgeschichte, Antizionismus, Antisemitismus und Orientalismus
- Dr. Herbert Winter, Rechtsanwalt, ehemaliger Vorsitzender des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG), Zürich
- Fachgebiet Provenienzforschung aktuell vakant
13. Wie wird die Provenienzforschung finanziert?
Aktuell wird die Provenienzforschung der eigenen Sammlung aus Eigenmitteln des Kunsthaus Zürich und dank der finanziellen Unterstützung durch den Kulturfonds des Kantons Zürich sowie der Projektförderung des Bundesamts für Kultur (BAK) finanziert. Die Finanzierung eines mehrjährigen Forschungsprojekts zur Sammlung Emil Bührle wurde im Februar 2026 vom Gemeinderat der Stadt Zürich positiv entschieden.
14. Sind Ergebnisse der Provenienzforschung öffentlich zugänglich?
Ja. Das Kunsthaus veröffentlicht Fortschritte und Ergebnisse der bisherigen und laufenden Projekte in seiner Sammlung Online, in Projektberichten (www.kunsthaus.ch/sammlung/provenienzforschung/) sowie in wissenschaftlichen Publikationen.
15. Warum sind Rückseiten der Werke wichtig – und werden diese zugänglich gemacht?
Rückseiten enthalten oft Etiketten, Stempel und Notizen, die Hinweise zur Besitzgeschichte liefern – wo wurde ein Werk ausgestellt, von wem wurde es wohin transportiert etc. Seit 2021 dokumentiert das Kunsthaus systematisch die Rückseiten der Werke und seit August 2025 publiziert es diese Abbildungen schrittweise in ihrer Sammlung Online. Aufgrund technischer Limitationen der Software «MuseumPlus» sind Beschriftungen aktuell noch nicht in voller Auflösung sichtbar, jedoch sind sie jeweils transkribiert; hochauflösende Dateien sind auf Anfrage erhältlich.
C. Ausstellungen & Zukunft
16. Warum ist die Ausstellung der Sammlung derzeit geschlossen?
Die bisherige Ausstellung «Eine Zukunft für die Vergangenheit» endete am 28. September 2025. Aktuell wird an der neuen Präsentation «Zwischenstand. Sammlung Bührle» gearbeitet, die am 20. März 2026 öffnet.
17. Wann ist die Sammlung wieder zu sehen
Ab dem 20. März 2026 wird mit «Zwischenstand. Sammlung Bührle» eine Übergangspräsentation mit nahezu allen Werken aus der Dauerleihgabe gezeigt. Die neue Hauptpräsentation wird voraussichtlich 2027 eröffnet.
18. Was ist in der Übergangspräsentation 2026 zu sehen?
Die Ausstellung wird wie ein Schaudepot aufgebaut sein, in dem möglichst umfassend die Werke aus der Sammlung der Stiftung Bührle, die sich als Leihgabe im Kunsthaus befinden, zu sehen sind. Sie werden ergänzt durch Archivdokumente, die die Ausstellungsgeschichte der Sammlung und ihre öffentliche Aufnahme in den verschiedenen Ländern und Zeiträumen zeigen.
19. Was passiert mit Werken, deren Provenienz unklar oder belastet ist?
Das Kunsthaus darf aufgrund des Subventionsvertrags mit der Stadt Zürich keine Werke ausstellen, bei denen substantiierte Hinweise auf einen NS-verfolgungsbedingten Entzug vorliegen. Werke mit unklarer Herkunftsgeschichte erforscht die Provenienzabteilung systematisch und markiert diese in der eigenen Sammlungspräsentation mit der sogenannten Berner Ampel. Dies geschieht im Sinne der Transparenz.
Im Juni 2024 hat die Stiftung Sammlung E. G. Bührle fünf Werke der Dauerleihgabe abgenommen. Dies, weil aufgrund einer erweiterten Interpretation der Washingtoner Grundsätze nun auch Werke als NS-verfolgungsbedingt entzogen gelten, wenn sie von ihren früheren Eigentümer:innen während der verfolgungsbedingten Emigration zwischen 1933 und 1945 ausserhalb des deutschen Machtbereichs – also z.B. in der Schweiz – verkauft wurden. Vor diesem Hintergrund will die Stiftung Lösungen mit den Rechtsnachfolgenden der früheren Eigentümer:innen suchen. Das Kunsthaus begrüsste diesen Entscheid, bedauert jedoch, dass die Werke nicht mehr ausgestellt werden. (Medienmitteilung der Stiftung Sammlung E.G. Bührle vom 14. Juni 2024)
Seitdem konnte die Stiftung Sammlung E. G. Bührle sich mit den Rechtsnachfolgerinnen des Gerta Silberberg Discretionary Trust zum Verbleib des Gemäldes «La Sultane» von Édouard Manet und mit den Rechtsnachfolgerinnen von Richard Semmel zum Verbleib des Gemäldes «Die Strasse/La route montante» von Paul Gauguin in der Sammlung Bührle einigen. Die beiden Werke werden damit wieder in der neuen Ausstellung der Sammlung Bührle im Kunsthaus ausgestellt sein.
(Medienmitteilung der Stiftung Sammlung E.G. Bührle vom 24. Juni 2025)
(Medienmitteilung der Stiftung Sammlung E.G. Bührle vom 23. April 2025)
In der eigenen Sammlung forscht das Kunsthaus ständig und systematisch weiter. Die Zürcher Kunstgesellschaft hat sich 2024 mit den Erbinnen und Erben des jüdischen Industriellen und Kunstsammlers Carl Sachs auf eine «faire und gerechte Lösung» für das Gemälde «L’Homme à l’ombrelle» geeinigt. Das Werk wurde im Rahmen einer gütlichen Einigung verkauft.
(Medienmitteilung der Zürcher Kunstgesellschaft vom 19. Juni 2024)
20. Wie arbeitet das Kunsthaus mit der Stiftung Sammlung E. G. Bührle heute zusammen?
Zwischen dem Kunsthaus und der Stiftung Sammlung E. G. Bührle besteht ein regelmässiger, offener und konstruktiver Austausch. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Basis des vertraglich vereinbarten Dauerleihvertrags und der zusätzlichen Leitlinien vom Mai 2025. Die Stiftung ist Eigentümerin der Werke, das Kunsthaus ist Leihnehmerin und Präsentationsort.
21. Welche Rolle spielt die Stadt Zürich?
Die Stadt ist Subventionsgeberin des Kunsthauses. Sie ist im Vorstand der ZKG vertreten und co-finanziert das fünfjährige Forschungsprojekt zur Provenienzforschung der Sammlung Stiftung E. G. Bührle unter Bedingungen. Der Subventionsvertrag verpflichtet die Zürcher Kunstgesellschaft, die Provenienzen aller Dauerleihgaben – somit auch der Sammlung Emil Bührle – zu prüfen, die Ergebnisse unabhängig evaluieren zu lassen und die Forschungserkenntnisse transparent zu vermitteln. Die Stadt ist im Vorstand der Zürcher Kunstgesellschaft durch die Stadtpräsidentin Corine Mauch sowie durch Kathrin Frey, Co-Kulturdirektorin, vertreten.
D. Weiterführende Informationen
Diverse Links
- Dauerleihvertrag Zürcher Kunstgesellschaft – Stiftung Sammlung E. G. Bührle (2022)
- Subventionsvertrag mit der Stadt Zürich (2022)
- Bericht Raphael Gross (2024)
- Medienmitteilungen zur Provenienzforschung (siehe Mediendatenbank)
- Provenienzstrategie Kunsthaus Zürich (2023)
- Washingtoner Prinzipien (1998) / Terezín-Erklärung (2009) / Best Practices (2024)
- Ethischen Richtlinien für Museen des internationalen Museumsrats (ICOM)
- Ausstellungstexte der Präsentation «Eine Zukunft für die Vergangenheit»