Elf Fragen und Antworten zur Volksabstimmung
1. Warum braucht das Kunsthaus Zürich zusätzliche Beiträge – und worüber wird im September abgestimmt?
Das Kunsthaus ist in den letzten Jahren stark gewachsen, insbesondere durch den Erweiterungsbau von David Chipperfield 2021. Seit dessen Eröffnung im Jahr 2021 verzeichnet das Kunsthaus statt der ursprünglich erwarteten rund 400’000 heute stabil über 500'000 Besuchende pro Jahr.
Durch diesen Publikumserfolg sind auch die Anforderungen an Betrieb, Gebäudeunterhalt, Energie, Sicherheit, Vermittlung und Publikumservices deutlich gestiegen. Gleichzeitig haben sich – wie bei vielen grossen Kulturinstitutionen – die allgemeinen Betriebs- und Personalkosten in den vergangenen Jahren stark erhöht. Die zusätzlichen Mittel dienen somit der nachhaltigen Finanzierung eines deutlich grösseren und intensiver genutzten öffentlichen Museumsbetriebs.
Das Kunsthaus erwirtschaftet weiterhin rund die Hälfte der Kosten des Museumsbetriebs selbst – unter anderem durch Eintritte, Mitgliederbeiträge, Sponsoring und private Zuwendungen.
2. Wofür sind die erhöhten Beiträge im Detail vorgesehen, und wie wird sichergestellt, dass sie für diese Zwecke verwendet werden?
Das Kunsthaus wird getragen vom Verein Zürcher Kunstgesellschaft (ZKG) und der Stiftung Zürcher Kunsthaus (SZK). Die ZKG betreibt das Museum. Zu ihren Aufgaben gehören das Sammeln, Bewahren, Forschen, Ausstellen und Vermitteln von Kunstwerken. Die SZK ist Eigentümerin bzw. Baurechtsnehmerin der Kunsthaus-Liegenschaften und zuständig für ihren Unterhalt und die Werterhaltung. Sie überlässt der ZKG die Gebäude kostenlos.
Das Kunsthaus Zürich ist in den letzten Jahren stark gewachsen – insbesondere durch den Erweiterungsbau. Damit sind auch die Anforderungen an Betrieb, Gebäudeunterhalt, Energie, Sicherheit und Programm gestiegen.
Die zusätzlichen Mittel dienen konkret:
- dem Betrieb des erweiterten Kunsthauses,
- dem Unterhalt und der Werterhaltung der Gebäude,
- Investitionen und Abschreibungen,
- der Sicherung guter Arbeitsbedingungen,
- sowie der Gewährleistung eines attraktiven und zugänglichen Angebots für die Bevölkerung.
Die Verwendung der Beiträge ist vertraglich geregelt. Ein Teil der zusätzlichen Mittel ist ausdrücklich zweckgebunden – unter anderem für Abschreibungen sowie für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrags. Die Verwendung wird regelmässig überprüft. Zudem ist die Beitragserhöhung zeitlich befristet und wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut evaluiert.
3. Für welchen Zeitraum werden die Beiträge erhöht?
Die Beitragserhöhung an die ZKG ist bis 2033 befristet. Bis Ende 2031 wird der Stadtrat dem Gemeinderat einen Bericht insbesondere über die seit 2026 eingetretenen Entwicklungen und die Evaluation des Bedarfs der Beitragserhöhung vorlegen. Danach entscheidet der Gemeinderat neu. Die Beiträge an die SZK sind unbefristet.
4. Lässt sich der zusätzliche Mittelbedarf nicht aus privaten Mitteln finanzieren?
Das Kunsthaus finanziert rund die Hälfte der Kosten des Museumsbetriebs selbst – durch Eintritte, Mitgliederbeiträge, Ticketverkäufe, Vermietungen, Sponsoring, Fundraising und private Zuwendungen. Das ist für die Museums- und Kulturbranche ein sehr guter Wert. Ein öffentlich zugängliches Museum dieser Grösse kann aber nicht allein privat finanziert werden. Die öffentliche Finanzierung stellt unter anderem sicher, dass das Haus seinen Auftrag für die gesamte Bevölkerung erfüllen kann – nicht nur für ein zahlungskräftiges Publikum.
Mit der Eröffnung des Chipperfield-Erweiterungsbaus im Jahr 2021 hat das Kunsthaus seine Kapazitäten und seine Reichweite erheblich erweitern können. Zielsetzungen auf der Einnahmenseite, Anzahl Besucherinnen und Besucher und Steigerung der Mitgliedschaften konnten deutlich über Plan erfüllt werden.
Das Haus konnte in den vergangenen Jahren zusätzliche Mittel generieren, insbesondere durch:
- eine nachhaltige Erhöhung der Besucherzahlen von über 200‘000 auf heute mehr als 500‘000 Besuchende pro Jahr;
- eine positive Entwicklung der Einnahmen im Bereich Sponsoring und Fundraising;
- eine insgesamt stabile Ertragslage im Bereich Mitgliedschaften;
- wachsende Erträge aus Vermietungen, Veranstaltungen, Shop sowie weiteren eigenwirtschaftlichen Aktivitäten.
5. Lässt sich das Defizit nicht durch Einsparungen beheben?
Nur teilweise, in den letzten zwei Jahren hat das Kunsthaus Zürich umfangreiche Massnahmen zur Stabilisierung seiner finanziellen Lage ergriffen. Diese Massnahmen konzentrieren sich sowohl auf die Steigerung der Einnahmen als auch auf die Senkung der Kosten sowie die Optimierung der Organisation, um eine nachhaltige finanzielle Basis zu schaffen. Während einige dieser Massnahmen bereits positive Effekte zeigen, werden andere ihre volle Wirkung erst in den kommenden Jahren entfalten. Nichtsdestotrotz schafft es das Kunsthaus Zürich nicht, das strukturelle Defizit aus eigener Kraft zu decken. Mit der Subventionserhöhung erhöht das Haus den Eigenanteil sukzessive, so dass weiterhin die Öffentlichkeit weiterhin nur 50 % der Gesamtkosten trägt.
6. Kann das Kunsthaus nicht einfach ein paar Bilder verkaufen?
Nein, gemäss den Richtlinien des internationalen Museumsverbands ICOM ist der Verkauf von Kunstwerken zur Finanzierung des laufenden Betriebs eines öffentlichen Museums nicht erlaubt. Die Sammlung des Kunsthaus Zürich ist Teil des kulturellen Erbes und wird für die Öffentlichkeit bewahrt. Werke dürfen deshalb nicht einfach verkauft werden, um Betriebskosten zu decken. Zudem bestehen grosse Teile der Sammlung aus Schenkungen, Dauerleihgaben oder zweckgebundenen Beständen, die rechtlich und ethisch besonderen Verpflichtungen unterliegen.
7. Wieso braucht es eine erneute Subventionserhöhung, nachdem es schon 2012 eine Volksabstimmung gab?
Die letzte Volksabstimmung liegt bald fünfzehn Jahre zurück, und das Kunsthaus teilt mit vielen öffentlichen Institutionen und auch Infrastrukturprojekten die Erfahrung, dass langfristige Prognosen sich nicht immer als korrekt herausstellen. Die damaligen Annahmen bezüglich der Kosten des Betriebs des erweiterten Hauses haben sich leider als zu tief erwiesen. Zudem hat sich seit der Eröffnung gezeigt, dass das erweiterte Kunsthaus deutlich stärker genutzt wird als ursprünglich prognostiziert (vgl. Frage 1).
Haupttreiber für die stark gestiegen Betriebskosten der ZKG sind die Personalkosten. Der Businessplan aus dem Jahr 2011 unterschätzte den zusätzlichen Personalbedarf durch den Chipperfield-Erweiterungsbau deutlich. Zudem entstehen Mehrkosten für verbesserte Arbeitsbedingungen: ein jährlicher Lohnausgleich von 1 Prozent gemäss Gesamtarbeitsvertrag, Anpassungen in der Lohntabelle aus dem Jahr 2006 und neu fünf Wochen Ferien. Rund 1,8 Millionen Franken von den zusätzlichen 4 Millionen sind für diese Verbesserungen vorgesehen. Weitere Kostentreiber bei der ZKG sind höhere Energiekosten aufgrund der geopolitischen Lage, höhere Transport und Versicherungskosten sowie die Teuerung. Mehrkosten entstehen auch durch höhere Anforderungen an die Sicherheit und die IT. Weiter werden jährlich 0.75 Millionen zweckgebunden für Abschreibungskosten. Seit 2023 gilt zudem ein neuer Subventionsvertrag mit der Stadt, der höhere Auflagen für die Provenienzforschung und die Vermittlungsarbeit macht.
Bei der SZK wurden die Beiträge damals mit einem Berechnungsansatz von 1,5 Prozent des Gebäudeversicherungswerts schlicht zu tief angesetzt.
8. Wird hier nicht aus Steuergeldern ein Angebot für eine wohlhabende, kleine Gruppe finanziert?
Das Kunsthaus richtet sich bewusst an ein breites Publikum und versteht sich als öffentlicher Ort für die gesamte Bevölkerung. Es bietet:
- zahlreiche kostenlose Angebote (rund ein Viertel der jährlichen Eintritte sind kostenfrei)
- freier Eintritt zur Sammlung für die Zürcher Bevölkerung am Mittwoch, in Zukunft an 4 weiteren Tagen in die Ausstellungen. 2025 waren dies 73’000 Besuche.
- Programme für Kinder, Schulen und verschiedene Zielgruppen: 70’000 Kinder und Jugendliche profitierten 2025 von freiem Eintritt. Das Kunsthaus empfängt jährlich über 1’000 Schulklassen mit rund 25’000 Schülerinnen und Schülern.
- Inklusive Angebote für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
- eine öffentlich zugängliche wissenschaftliche Bibliothek: Die Kunsthaus Bibliothek bietet Zugang zu über 200’000 Bänden und mehr als 370 abonnierten Zeitschriften zur modernen Kunst und Kunstgeschichte.
Öffentliche Finanzierung ermöglicht damit den breiten Zugang zu Kunst, Bildung und kultureller Teilhabe. Zudem ist das Kunsthaus Teil eines kulturellen Gesamtsystems, das den Kunststandort Zürich insgesamt stärkt und die Stadt kulturell in einen überregionalen und internationalen Austausch bringt.
9. Wieso bekommt das Kunsthaus so hohe Beträge, während andere Kulturangebote weniger oder gar nichts bekommen?
Unterschiedliche Kulturinstitutionen erfüllen unterschiedliche Aufgaben und haben entsprechend unterschiedliche Betriebsstrukturen und Finanzierungsmodelle.
Das Kunsthaus Zürich ist eines der grössten Kunstmuseen der Schweiz und betreibt neben Ausstellungen auch umfangreiche Sammlungs-, Forschungs-, Restaurierungs-, Sicherheits- und Vermittlungsaufgaben. Hinzu kommen die Anforderungen eines international ausgerichteten Museumsbetriebs mit jährlich über 500'000 Besucherinnen und Besuchern.
Gleichzeitig finanziert das Kunsthaus rund die Hälfte seines Budgets selbst. Das ist im Kulturbereich ein aussergewöhnlich hoher Eigenfinanzierungsgrad.
Wenn die Stimmberechtigten dem Stadt- und Gemeinderat folgen und der Abstimmungsvorlage zustimmen, stehen die zusätzlichen Mittel für das Kunsthaus nicht in Konkurrenz zur Förderung anderer Kulturinstitutionen oder der freien Szene. Eine vielfältige Kulturstadt wie Zürich braucht beides – starke Institutionen mit internationaler Ausstrahlung ebenso wie unabhängige Kulturorte und freie Kunstproduktion.
10. Braucht es das zusätzliche Geld, obwohl die Bührle-Stiftung ihren Stiftungszweck anpassen und nicht mehr an die Stadt Zürich gebunden sein möchte?
Die aktuelle Vorlage zur Finanzierung des Kunsthaus Zürich steht nicht in direktem Zusammenhang mit der zukünftigen Ausgestaltung der Dauerleihgabe der Stiftung Sammlung E. G. Bührle. Die beantragten zusätzlichen Mittel betreffen den laufenden Betrieb des gesamten Kunsthauses, eines international bedeutenden Museums mit umfangreichen Sammlungs-, Forschungs- und Vermittlungsaufgaben, unabhängig von einzelnen Sammlungen oder Ausstellungen.
Die Bührle-Sammlung ist nur ein Teil des Gesamtangebots. Gleichzeitig verfügt das Kunsthaus Zürich über eine bedeutende eigene Sammlung und internationale Netzwerke. Auch wenn das Kunsthaus, die Bührle-Sammlung weiterhin zeigen möchte, würden diese auch ohne sie künftig attraktive Ausstellungen und ein hochstehendes Programm ermöglichen.
Die Beitragserhöhung für die Zürcher Kunstgesellschaft, über die nun abgestimmt wird, ist zudem bis Ende 2033 befristet und wird dann vom Gemeinderat überprüft. Damit bleibt gewährleistet, dass Entwicklungen rund um das Kunsthaus Zürich und seine Rahmenbedingungen weiterhin politisch begleitet und beurteilt werden können.
11. Was passiert, wenn das Volk die Vorlage ablehnt?
Wird die Subventionserhöhung nicht bewilligt, kann das Kunsthaus die geplanten Eigeneinnahmen nicht erreichen. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, wären einschneidende Massnahmen nötig, darunter die Schliessung von Ausstellungsflächen und Gebäudeteilen, die Reduktion des Vermittlungsangebots sowie Personalabbau. Die starke Einschränkung des Angebots würde die lokale und internationale Ausstrahlung des Kunsthauses schwächen und zu stagnierenden oder sinkenden Einnahmen aus Fundraising, Eintritten, Vermietungen und Mitgliedschaften führen.
Die Stiftung Zürcher Kunsthaus könnte die Defizite nur noch für wenige Jahre durch Rückstellungen decken. Ohne die Erhöhung der städtischen Beiträge könnte sie die notwendige Gesamtsanierung nicht durchführen. In der Folge könnten die Sicherheit für Personen und der Schutz des Kulturgutes und somit der Betrieb nicht aufrechterhalten werden. Gebäudeteile müssten geschlossen werden.